Prävention

Wissenswertes über ZPP-zertifizierte Kurse

Im Rahmen der Ausbildung zum „Anerkannten Gesundheitscoach - Schwerpunkt Prävention“ bei der superMAMAfitness Akademie habe ich die lebenslange Zertifizierung durch die ZPP erhalten und bin befähigt Präventionskurse anzubieten. Für dich bedeutet das, dass die Kursgebühr für Präventionskurse, die nach § 20 SGB V zertifiziert sind, sowohl für Betriebe, als auch Privatpersonen, die gesetzlich krankenversichert sind, bis zu 100 % erstattungsfähig sind. Alle angebotenen Präventionskurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert und können so bis zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

 

Welche Voraussetzungen sind für die Erstattung zu erfüllen?

Um eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch zu nehmen muss deine Teilnahme bei mindestens 80% liegen.

 

Wie viele Kurse werden zu welcher Höhe erstattet?

In der Regel können gesetzlich Versicherte zwei Präventionskurse im Jahr, die (anteilig) erstattet werden, wahrnehmen. Dies kann aber im Einzelfall von Krankenkasse zu Krankenkasse abweichen. Auch die Höhe der Erstattung ist bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich. Informiere dich daher gerne vorab direkt bei deiner Krankenkasse.

 

Wie läuft die Erstattung ab?

Du buchst deinen Wunsch-Präventionskurs direkt auf meiner Homepage. Du erhältst dann von mir eine Rechnung, für die du erstmal in Vorleistung gehst und überweist mir die Kursgebühr. Nach Ende des Kurses bekommst du eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung reichst zu zusammen mit der Rechnung bei deiner Krankenkasse ein. Die Voraussetzung für eine Erstattung ist eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80%. Die Erstattung erfolgt dann direkt auf dein Bankkonto.

 

Du musst vorab keinen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen, sondern hast erst nach dem Kursende Kontakt zwecks Erstattung.

 

Kann man auch nach Ausschöpfen der Erstattungsmöglichkeiten durch die gesetzlichen Krankenkassen am Kurs teilnehmen?

Selbstverständlich kannst du auch nach Ausschöpfen der Erstattungsmöglichkeiten durch die gesetzlichen Krankenkassen an meinen Kursen teilnehmen. Als so genannter Selbstzahler buchst du wie gehabt deinen Wunschkurs über meine Homepage und bist dann im Kurs dabei, um dir etwas Gutes zu tun.

 

Können auch privatversicherte Teilnehmer eine Erstattung beantragen?

Es gibt auch private Krankenversicherungen, die Präventionskurse unterstützen und Erstattungen hierfür leisten. Bitte informiere dich hierzu direkt bei deiner Krankenkasse, wie die aktuellen Regelungen sind.

 

Kann auch der Arbeitgeber für die Kursgebühren aufkommen?

Ja, denn Arbeitgeber haben im Jahr für jeden Beschäftigten 600€ zur Verfügung, die für Präventionskurse im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung genutzt werden können. Arbeitnehmer müssen den Betrag nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber zahlt die Leistung für Präventionskurse zusätzlich zum regulären Arbeitslohn. Sobald der Betrag von 600€ überschritten wird, ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ansonsten ist er steuer- und sozialversicherungsfrei.